Montag, 8. März 2021

Internationaler Frauentag

Als ich mit 16 Jahren eine Ausbildung begann, weil meine Eltern nicht wollten, dass ich Abitur mache und eventuell studiere, sondern als Mädchen vor meinem „traditionellen Weg als Ehefrau und Mutter“ eine gute Lehre absolviere, trug ich auch im Unterricht das Frauenzeichen. 

Ich wurde deswegen viel angefeindet. Ich wurde herabgesetzt mit dem Hinweis, dass ich in meinem Alter noch keine richtige Frau wäre und wohl kaum wüsste, was Feminismus sei. Denn als eine Feministin bezeichnete ich mich spätestens seitdem und kämpfte dafür.

Ein Lehrer am Studienort Köln fühlte sich durch das Zeichen an meiner Kette sogar derart provoziert, dass er mir alle weiblichen Kolleginnen aufzeigte, die einen Namen hatten, der mit …mann endet, also etwa Frau Bachmann, Frau Auermann, Frau Heinzmann. 

Diese wurden dann leicht anzüglich grinsend gefragt, wie sie mit dem MANN in der Frau so leben würden. Ob das denn nicht schön wäre?  - Da eine unangenehme Stimmung herrschte, lachten viele nervös. Er wollte von mir dann wissen, ob ich darüber nicht lachen könnte, als Feministin. Er schlug mit der Hand auf den Tisch und proklamierte: „Oder haben Sie den kleinen Witz nicht verstanden?“ Ich erwiderte: „Ich glaube doch! Es ist nur leider kein Witz." 

Als Erklärung: Ich absolvierte damals die Ausbildung zur Beamtenanwärterin in Kommunalverwaltungen. Das Fach war: Ordnungsrecht. Seit 1949 steht in Art 3 (2) GG „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“. Auch 1987 war an eine Umsetzung in puncto gleiche Bezahlung von Frauen nicht zu denken. Schmäh und Sexismus musste man sich damals wie heute als Frau oft anhören.

Und es ist nicht leicht als Mädchen oder Frau herauszufinden, welcher Weg passt. Auch heute sind Entscheidungen wie Mutter und Beruf schwierig. Die Wahl: Mutter, Beruf und Karriere oftmals nur mit Unterstützung im Hintergrund möglich. Gerade in der Corona-Zeit sind Frauen wieder verstärkt in ihren alten Rollen als Erzieherinnen und Hausfrau neben ihrem Job gefragt und gefordert. All das bei nicht annährend gleichem Lohn und passendem Rentenausgleich.

Daher: Besser gleich berechtigt, als später!




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